Die neue Kleingartenordnung ist da!
Diese könnt Ihr hier herunterladen: Kleingartenordnung 2026
Wichtige Information aus aktuellem Anlass:
Liebe Pächterinnen und Pächter,
aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine wichtige Regelung zur Nutzung und Weitergabe unserer Kleingärten hinweisen.
Die Kleingärten unseres Vereins stehen nicht im Eigentum der jeweiligen Pächter und dürfen daher nicht eigenständig an Dritte verkauft, verpachtet oder weitergegeben werden.
Als Pächter haben Sie das vertraglich vereinbarte Recht, Ihren Kleingarten zu nutzen und zu bewirtschaften. Ein Eigentumsrecht am Grundstück entsteht dadurch nicht.
Gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 unserer Vereinssatzung werden frei werdende Kleingärten in der Reihenfolge der Bewerberliste angeboten. Die Übernahme eines Gartens setzt die Mitgliedschaft im Verein, die Anerkennung der geltenden Satzung und Vereinsordnungen sowie den Abschluss eines Unterpachtvertrags voraus. Über den Abschluss des Unterpachtvertrags entscheidet ausschließlich der Vorstand.
Bitte beachten Sie daher folgende Regelungen:
- Ein eigenständiger Verkauf oder eine Weiterverpachtung des Gartengrundstücks an Dritte ist nicht zulässig.
- Die Auswahl und Aufnahme neuer Pächter erfolgt ausschließlich über den Verein.
- Private Vereinbarungen über die Übernahme eines Gartens begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrags mit dem Verein.
- Bei Beendigung eines Pachtverhältnisses erfolgt die Bewertung vorhandener, zulässiger Baulichkeiten, Anpflanzungen und sonstiger eingebrachter Werte nach den geltenden Wertermittlungsrichtlinien und gemäß § 8 unserer Satzung.
Wichtig: Zulässige, vom Pächter eingebrachte Werte wie Gartenlauben oder Anpflanzungen können im Rahmen eines ordnungsgemäßen Pächterwechsels gegen eine entsprechende Abstandssumme vom Nachpächter übernommen werden. Dies stellt jedoch ausdrücklich keinen Verkauf des Gartengrundstücks dar.
Wir bitten Sie daher, von eigenständigen Verkaufsangeboten, insbesondere über Internetplattformen oder soziale Medien, sowie von verbindlichen Vereinbarungen mit möglichen Nachpächtern ohne vorherige Abstimmung mit dem Vorstand abzusehen.
Sollten Sie beabsichtigen, Ihren Garten abzugeben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Vorstand. Wir informieren Sie gerne über das vorgesehene Verfahren und die notwendigen Schritte.
Diese Regelungen dienen einer transparenten, fairen und satzungsgemäßen Vergabe unserer Kleingärten und gelten gleichermaßen für alle Pächterinnen und Pächter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
KGV „Westend“ e. V. 1913
