Die neue Kleingartenordnung ist da!
Diese könnt Ihr hier herunterladen: Kleingartenordnung 2026
WICHTIGER AUSHANG AN ALLE PÄCHTERINNEN UND PÄCHTER
Eigenmächtiger Verkauf und Weitergabe von Kleingärten sind nicht zulässig!
Der Vorstand stellt ausdrücklich klar: Ein Kleingarten kann nicht eigenmächtig an einen Nachpächter verkauft oder übertragen werden.
Die Kündigung eines Unterpachtvertrags berechtigt den bisherigen Pächter nicht dazu, selbst über die Neuvergabe der Parzelle zu entscheiden.
Verbindliche Regeln für alle Pächter
- Keine eigenmächtige Weitergabe: Verkaufsangebote, verbindliche Übernahmezusagen und Vereinbarungen über die Weitergabe einer Parzelle sind vorab mit dem Vorstand abzustimmen.
- Keine automatische Übernahme: Private Vereinbarungen zwischen Alt- und Nachpächter begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen Unterpachtvertrags.
- Vergabe ausschließlich durch den Verein: Die Auswahl neuer Pächter erfolgt gemäß Vereinssatzung und Bewerberliste. Über den Abschluss des Unterpachtvertrags entscheidet ausschließlich der Vorstand in Absprache mit den zuständigen Obleuten.
- Wertermittlung ist verbindlich zu beachten: Zulässige Gartenlauben, Anpflanzungen und sonstige eingebrachte Werte werden nach den geltenden Wertermittlungsrichtlinien und den Vereinsregelungen bewertet. Eigenmächtig festgelegte Abstandssummen ersetzen diese Wertermittlung nicht und sind unzulässig.
Ein eigenmächtiger Verkauf oder eine private Vereinbarung verpflichtet den Verein nicht, mit dem vorgesehenen Käufer einen Unterpachtvertrag abzuschließen.
Unsere klare Aufforderung
Wer seinen Garten abgeben möchte, muss sich rechtzeitig vor jeder verbindlichen Vereinbarung mit dem Vorstand / Obleuten in Verbindung setzen.
Eigenmächtige Verkaufsangebote über Internetplattformen oder soziale Medien sowie Absprachen über die Übernahme einer Parzelle sind zu unterlassen.
Diese Regelungen gelten ausnahmslos für alle Pächterinnen und Pächter.
Wir erwarten, dass die Vereinsordnung und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
KGV „Westend“ e. V. 1913
